Zuschuss-Rechner
Berechnen Sie Ihren verfügbaren Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Ihre Angaben
PG 0 = kein Anspruch
Optional - von bereits erhaltenen Leistungen
NRW: bis 38,00 €/h als angemessen
Ihr Ergebnis
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag
Zusätzlich möglich:
Bis zu 40% Umwandlung des Sachleistungsbetrags möglich (ab PG 2), abhängig von Anerkennung und individueller Prüfung.
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Rechtliche Grundlagen & NRW-Hinweise
Entlastungsbetrag: 131€/Monat seit 01.01.2025 (Bekanntmachung § 30 SGB XI, BMG-Übersichten)
Definition: Zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung und Förderung der Selbstständigkeit (§ 45b SGB XI)
NRW-Anerkennung: Angebote nach AnFöVO NRW; angemessener Höchstpreis ab 2025 bis 38,00€/h