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Zuschuss-Rechner

Berechnen Sie Ihren verfügbaren Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

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PG 0 = kein Anspruch

Optional - von bereits erhaltenen Leistungen

NRW: bis 38,00 €/h als angemessen

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Anspruch (monatlich):131

§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag

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💰 Verfügbarer Restbetrag:
131.00
für diesen Monat
🕐 Orientierende Stunden:
4.4 Stunden
bei 30€/Stunde

Zusätzlich möglich:

Bis zu 40% Umwandlung des Sachleistungsbetrags möglich (ab PG 2), abhängig von Anerkennung und individueller Prüfung.

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Rechtliche Grundlagen & NRW-Hinweise

Entlastungsbetrag: 131€/Monat seit 01.01.2025 (Bekanntmachung § 30 SGB XI, BMG-Übersichten)

Definition: Zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung und Förderung der Selbstständigkeit (§ 45b SGB XI)

NRW-Anerkennung: Angebote nach AnFöVO NRW; angemessener Höchstpreis ab 2025 bis 38,00€/h