Finanzierung & Zuschüsse

Mit dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI werden unsere Leistungen größtenteils von der Pflegekasse übernommen.

131 € pro Monat
Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann für qualifizierte Betreuungsleistungen verwendet werden – genau wie unsere.

Automatische Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab

Keine Vorkasse

Sie müssen nicht in Vorleistung gehen

Übertragbar

Nicht genutzte Beträge ins nächste Halbjahr

Beispielrechnung pro Monat:

Haushaltshilfe (4 Std à 30€)120 €
Begleitservice (1 Std à 30€)30 €
Gesamt150 €
Entlastungsbetrag-131 €
Ihr Eigenanteil19 €

Zuschüsse nach Pflegegrad

Je höher Ihr Pflegegrad, desto mehr Unterstützung erhalten Sie

PflegegradMonatliches BudgetBeschreibung
1
Pflegegrad 1
131 €Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2
Pflegegrad 2
131 € + 689 €*Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3
Pflegegrad 3
131 € + 1.298 €*Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4
Pflegegrad 4
131 € + 1.612 €*Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5
Pflegegrad 5
131 € + 1.995 €*Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
* Zusätzliches Budget durch Umwandlung von Pflegesachleistungen möglich

So beantragen Sie den Zuschuss

In vier einfachen Schritten zur finanziellen Unterstützung

1

Pflegegrad beantragen

Falls noch nicht vorhanden: Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen

Antragsformular ausfüllen und Begutachtung durch den MDK abwarten

2

Anbieter auswählen

Qualifizierten Betreuungsdienst nach § 45b wählen (das sind wir!)

Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45b SGB XI anerkannt und zertifiziert

3

Leistungen beginnen

Betreuung startet – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab

Keine Vorkasse nötig, transparente monatliche Abrechnung

4

Abrechnung erfolgt

Wir reichen die Rechnungen direkt bei Ihrer Pflegekasse ein

Sie erhalten eine Kopie aller Abrechnungen zur eigenen Übersicht

Wichtige Hinweise zur Finanzierung

  • Kein Pflegegrad? Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung
  • Zusätzliche Kosten: Leistungen über 131€ können oft durch Umwandlung von Pflegesachleistungen finanziert werden
  • Privatfinanzierung: Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Wir klären gemeinsam, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen und wie Sie den maximalen Zuschuss erhalten.